Satzung

§ 1 Name, Tätigkeitsbereich, Geschäftsjahr

  1. Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald“.
  2. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
  3. Sie ist der angegliederte Jugendverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Breisgau-Hochschwarzwald, jedoch politisch und organisatorisch selbständig.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Selbstverständnis und Aufgaben

  1. Die GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Breisgau-Hochschwarzwald.
  2. Die GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald stellt sich folgende Aufgaben:
    • Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
    • Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
    • Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
    • Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend den geltenden Beschlüssen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald kann jede natürliche Person unter 28 Jahren werden, die sich zu ihren Zielen und Grundsätzen bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Sie sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald oder der näheren Umgebung haben.
  2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der GRÜNEN JUGEND oder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des Antrags kann das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg angerufen werden.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg.
  4. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

§ 4 Organe

  1. Organe der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  2. Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit mit Zweidrittelmehrheit ausschließen.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
  2. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
  3. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per E-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen.
  5. Die Mitgliederversammlung
    • bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit,
    • nimmt den Rechenschaftsbericht der Sprecher*innen, den Finanzbericht der*des Schatzmeister*in und den Bericht der Rechnungsprüfer*innen entgegen,
    • beschließt über eingebrachte Anträge,
    • wählt den Vorstand und entlastet ihn,
    • wählt Projekt- und Fachbereichskoordinator*innen,
    • berät und beschließt den Haushalt,
    • beschließt über Satzungsänderungen,
  6. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
  7. Anträge sollten (müssen aber nicht) mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken oder öffentlich zugänglich machen.
  8. Die Beschlüsse sind stets schriftlich in einem Protokoll festzuhalten und allen Mitgliedern elektronisch (per E-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    • zwei Sprecher*innen,
    • einer*einem Schatzmeister*in,
    • einer*einem Social Media-Beauftragten,
    • zwei Beisitzer*innen.
  2. Er muss insgesamt mindestens zur Hälfte aus FIT*-Personen bestehen, davon mindestens eine*r als Sprecher*in. Sollte sich keine FIT*-Person für einen Platz im Vorstand bewerben, kann dieser Platz durch FIT*-Forum geöffnet werden.
    Es ist zudem darauf zu achten, dass die drei geografischen Regionen des Landkreises (Kaiserstuhl/Breisgau; Markgräflerland; Dreisamtal/Hochschwarzwald) gleichermaßen berücksichtigt werden.
  3. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt.
  4. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstands.
  5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt die GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald gegenüber der Öffentlichkeit.
  6. Vertretungsberechtigt gemäß § 26 II BGB sind die beiden Sprecher*innen.
  7. Die*der Schatzmeister*in muss geschäftsfähig sein.
  8. Die Mitgliederversammlung kann die Mitglieder des Vorstands abwählen, wenn mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder ein*e Nachfolger*in gewählt wird (konstruktives Misstrauensvotum).
  9. Gehört ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald dem Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Breisgau-Hochschwarzwald an, ist diese Personen sogleich beratendes Mitglied des Vorstands.

§ 7 Wahlen und Abstimmungen

  1. Wahlen sind geheim durchzuführen.
  2. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens aber von einem Viertel der Abstimmenden gewählt wurde. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmen durchgeführt. Ist auch diese ohne Ergebnis, entscheidet das Los. Gibt es für ein Amt nur eine*n Bewerber*in, so ist im ersten Wahlgang eine absolute und im zweiten eine relative Mehrheit erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, wird die Wahl auf die nächste Mitgliederversammlung verschoben.
  3. Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
  4. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 8 Finanzen

  1. Die GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald wirtschaftet selbstständig. Die finanziellen Beziehungen zum Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind in einer separaten Finanzordnung festgelegt.
  2. Gelder der GRÜNEN JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden.
  3. Buchhaltungsbelege und Beschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren. Für die Einhaltung dieser Aufbewahrung ist stets der aktuelle Vorstand verantwortlich.

§ 9 Satzungsänderungen

Diese Satzung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden, wenn dies auf der Einladung der über sie beschließenden Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.

§ 10 Auflösung

  1. Hat die GRÜNE JUGEND Breisgau-Hochschwarzwald weniger als drei Mitglieder, gilt diese als aufgelöst.
  2. Die Auflösung kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  3. Das Restvermögen fällt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an den Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit der Auflage es für die Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.

§ 11 Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 5. Oktober 2019 in Kraft.